Als selbständiger Sachverständiger erstelle ich für Sie Gutachen und begleite Sie bei allen komplexen Themen zu Fenstern, Türen und Fassaden. Des Weiteren bin ich firmenunabhängig und ein produktneutraler Berater mit langjähriger Erfahrung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erkennung, Bewertung und Behebung von Schäden und Fehlern an o. g. Objekten. Darüber hinaus kann ich Sie auch bei Schimmel- und Feuchteschäden beraten.
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstellt in der Regel Befunde (Medizin), schriftliche Gutachten oder Stellungnahmen (Gerichtsverfahren, legislative Abläufe).
Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden. Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung kann formfrei getroffen werden.
Ein Sachverständiger erstattet Gutachten im Rahmen seines Sachgebiets. Dieses Gutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben. Für seine Tätigkeit als gerichtlicher Gutachter ist dies für den Bereich des Zivilprozesses, in dem der handwerkliche Gutachter überwiegend tätig wird, ausdrücklich durch § 407 ZPO festgelegt.
Parteigutachten bezeichnet die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt des Gerichts. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Parteigutachten, auch Privatgutachten genannt, nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung kann ein Sachverständigengutachten nur dann vom Gericht bei der Beweiswürdigung im Rahmen der Urteilsfindung herangezogen werden, wenn es im Prozess von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde.
TÄTIGKEITSGEBIETE:
Schwarzwald, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen, Lörrach, Schopfheim, Freiburg, Lahr, Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Schluchsee, Karlsruhe, Rastatt, Kehl, Offenburg, Freudenstadt, Baden-Baden, Titisee, Titisee-Neustadt, Donaueschingen, Tuttlingen, Singen, Konstanz, Radolfzell, Kaiserstuhl, Emmendingen, Badenweiler, Rottweil, Leonberg, Balingen, Tuttlingen, Sigmaringen, Reutlingen, Biberach, Ravensburg, Ulm, Göppingen, Weiblingen, Heidenheim
Mitglied im Bundesverband Fenster - Türen - Fassaden Sachverständiger e. V. (BVFTFS)
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